Wie Sie vielleicht wissen, wird der Brexit offiziell Ende März 2017 eingeleitet. Dadurch wird sich der Status des vom Vereinigten Königreich ausgestellten europäischen Reisepasses definitiv ändern. Im Vereinigten Königreich ansässige Finanzinstitute (z. B. Banken, Wertpapierfirmen, Fondsmanager, Versicherer, Versicherungsvermittler, Zahlungsinstitute und E-Geld-Emittenten) werden nach dem Brexit als Drittlandfirmen behandelt und können ihren Aktivitäten nicht mehr im gesamten Europäische Finanzmärkte nachgehen.
Wenn Finanzinstitute ihre europäischen Pässe behalten möchten, müssen sie daher nun in Erwägung ziehen, eine neue Präsenz am Finanzplatz Frankfurt einzurichten oder andere Alternativen in einschlägigen Vorschriften (z. B. MiFID II/MiFIR, AIFMD) zu wählen. Es gibt keine universelle Lösung. Unser erfahrenes und professionelles Team hilft ihnen daher gerne, die beste Option zu finden.